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Fallbeispiele
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Fallbeispiel 1: Schwarzarbeit - Krankfeiern - Unterschlagung
In vielen Fällen verbinden sich die Themen Krankfeiern und Schwarzarbeit: wer 'krankfeiert' geht während der freien Zeit zur 'Schwarzarbeit'. Und wenn der Arbeitgeber Pech hat, nimmt der illoyale Mitarbeiter das dafür benötigte Material auch gleich mit, wie der folgende reale Fall zeigt. 
Sachverhalt:
Herr W. ist als Fliesenleger angestellt und meldet sich aufgrund von Rückenproblemen krank. Da in der Firma seit längerem Ware verschwindet, ruft der Geschäftsführer einen Detektiv zu Hilfe. Dieser soll herausfinden, ob Herr W. während seiner Krankschreibung möglicherweise anderweitig arbeitet, eventuell sogar unter Verwendung der gestohlenen Ware.
Daraufhin wird Herr W. observiert: Er fährt in normaler Freizeitkleidung zu einem älteren Mietshaus. Dort wird gerade eine Wohnung renoviert. Herr W. kommt kurze Zeit später im blauen Overall mit Eimern voller Schutt aus dem Haus und bringt diesen in einen bereitstehenden Container. Diese Prozedur wiederholt sich mehrmals, trotz angeblicher Rückenprobleme.
Unter einer Legende geht der Detektiv ins Haus und erfährt von Herrn W., dass er die Wohnung für den Eigentümer renoviert. Er hat bereits die Küche gefliest und nach Säuberung der Diele sollen auch noch die anderen Zimmer von ihm renoviert werden.
Später kann der Detektiv zudem feststellen, daß Herr W. das Material aus einer benachbarten Garage holt. Dabei handelt es sich nachweislich um die unterschlagende Ware seines Arbeitgebers.
Die Situation und das Verhalten des Verdächtigen W. während seiner Krankschreibung wird gerichtsverwertbar dokumentiert, zusätzlich werden die beim Auftraggeber entwendeten Arbeitsmittel und Materialien durch die Polizei beschlagnahmt.
Ergebnisse:
- Fristlose Kündigung des illoyalen Mitarbeiters
- Schadensbegrenzung durch Beschlagnahme des noch vorhandenen Materials
- Schadenersatzanspruch für das bereits verwendete Material
- Allgemeiner Rückgang des Krankenstandes
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Fallbeispiel 2: Unterschlagung - Griff in die Kasse
Der klassische Griff in die Kasse ist eines der häufigsten Delikte. Ob in Supermärkten, Fachgeschäften, Boutiquen oder Sonnenstudios: Das Bargeld lockt, gerade wenn es keinen zweiten Mitarbeiter oder Kontrollmechanismen gibt.
Sachverhalt:
In der Filiale eines Dienstleistungsunternehmens werden Kassenunstimmigkeiten festgestellt. Die Detektei installiert daraufhin eine verdeckte Miniaturkamera und einen Langzeitrekorder. Bereits die Auswertung des ersten 72-Stundenbandes macht die Überführung des Täters möglich.
Ergebnisse:
- Fristlose Kündigung des Täters
- notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis
- Verpflichtung zur Übernahme der entstandenen Detektivkosten
- Ergreifung weiterführender Sicherungsmassnahmen zur Verhinderung derartiger Vorkommnisse
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Fall 3: Abrechnungsbetrug - Reisekosten
Viele Unternehmen vertrauen Ihren Außendienstmitarbeitern ohne jeden Vorbehalt. Meist auch dann, wenn die Verkaufsergebnisse einmal nicht so gut ausfallen. Wenn dann aber bekannt wird, dass ein Großteil der bezahlten Arbeitszeit offenbar anderweitig verwendet wird und damit die Erreichung der Zielvorgaben gefährdet wird, ist das Unternehmen gut beraten, umgehend zu handeln.
Sachverhalt:
Ein pharmazeutisches Unternehmen stellt einen Umsatzrückgang bei einem langjährigen Außendienstmitarbeiter fest. Gleichzeitig weisen massive betriebsinterne Gerüchte auf die Ausübung einer unerlaubten Nebentätigkeit hin. Die Detektei wird mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt.
Beobachtungen und Recherchen ergeben, dass der bewusste Mitarbeiter an 3 von 5 Arbeitstagen pro Woche seinen eigenen Reitstall auf- und ausbaut. Zudem gibt der beobachtete Mitarbeiter auf Rechnung Reitunterricht, zu einem Zeitpunkt, an dem er lt. eingereichter Reisekostenabrechnung etwa 250 km von seiner Wohnanschrift entfernt ist.
Das firmeneigene Fahrzeug wird zur Ableistung der dem Pharmaunternehmen gegenüber abgerechneten Kilometer an einen Bekannten verliehen.
Ergebnisse:
- Aufhebungsvertrag unter Verzicht auf alle Abfindungsansprüche
- Verpflichtung zur Übernahme der entstandenen Detektivkosten
- Motivationsschub bei Aussendienstmitarbeitern
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Fall 4: Diebstahl - Schaden in Millionenhöhe
Gerade in letzter Zeit sind die Marktpreise für bestimmte Metalle wie Kupfer oder Bronze erheblich gestiegen. So werden vermehrt Dachrinnen, Kupferkabel, ja sogar die kupfernen Oberleitungsdrähte der Bahn über Nacht entfernt und dann zu sehr attraktiven Kilopreisen an Schrotthändler verkauft.
Sachverhalt:
Die Geschäftsleitung eines metallverarbeitenden Unternehmens stellte erhebliche Fehlbestände bei Buntmetallen, Maschinen und Werkzeugen fest. Nach eingehender Analyse der bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Diebstähle kam das Detektivinstitut zu dem Schluss, dass die Fehlbestände im Bereich der Metallverarbeitung, Entsorgungung und Abfallverwertung entstanden sein müssen.
Durch erhöhte Aufmerksamkeit und gezielte Überwachung im Bereich der Abfallverwertung konnte diese Schwachstelle nachhaltig geschlossen werden. Die Fehlbestände im Bereich der Verarbeitung wurden nach intensiven verdeckten Überwachungsmaßnahmen unter Einbindung polizeilicher Stellen aufgeklärt.
Bei einer Hausdurchsuchung eines Angestellten konnte die Polizei mehrere Tonnen entwendeter Materialien aus dem Unternehmen sicherstellen. Die gestohlenen Gegenstände im Wert von einigen Millionen Euro waren im Haus und einem unterkellerten Gartenhaus versteckt. Es handelte sich dabei um besonders hochwertige CNC-Fräsmaschinen, Schweissbrenner, Spezialwerkzeuge, etc.
Ein Teil dieser Gegenstände und weiteres Sanitärzubehör wurden beim Umzug in ein neues Firmengebäude entwendet. Das gestohlene Buntmetall wurde regelmäßig bei einem Schrotthändler verkauft.
Ergebnis:
- Aufklärung eines Schadens in Millionenhöhe
- Systematische Analyse und Schließung gravierender Sicherheitslücken
- Videoüberwachung im Bereich der Entsorgung mit einem jährlichen Einsparpotenzial von mehr als 75.000,- Euro
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